Jede Ladebordwand / Hebebühne muss jährlich einer sogenannten UVV-Prüfung unterzogen werden. Da uns immer wieder Fragen zu diesen Prüfungen erreichen, haben wir hier für Sie die wichtigsten Informationen zusammentragen:
Was umfasst eine Ladebordwand-Prüfung (auch UVV-Prüfung genannt)?
Die regelmäßige Prüfung umfasst im Wesentlichen eine Sicht und Funktionsprüfung. Sie erstreckt sich im Allgemeinen auf:
den Zustand der Bauteile und Einrichtungen
die Feststellung ob Änderungen an der Ladebordwand vorgenommen worden ist
die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen
die Vollständigkeit des Prüfbuchs
die Prüfung der Ladebordwand mit der 1,25fachen zulässigen Belastung oder (falls Belastungstest nicht möglich) die zerstörungsfreie Prüfung von Material und Schweißnähten